Das Finanzgericht Düsseldorf hat eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand abgelehnt, zur Fortbildung des Rechts aber die Revision zugelassen.
Read MoreGewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling
Read MoreBundessteuerberaterkammer: Berufsstatistik 2018
Steuerberatender Beruf weiterhin sehr beliebt
Read MoreWerbepauschbetrag oft nicht erreicht
Viele einkommensteuerpflichtige Personen bleiben mit ihren Werbungskosten unterhalb der Pauschbeträge.
Read MorePrivate Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung
Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung
Read MoreStudienkosten trotz Stipendium abziehbar
Zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Dies hat der 1. Senat des FG Köln entschieden.
Read MoreVom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte
Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu Kapitalerträgen führen
Read MoreVergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Vergünstigungen, wenn es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geht. Die Bundesregierung teilt dies in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, die sich nach den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten erkundigt hatte. Wie die Regierung erläutert, werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt (sog. Befreiungsabschlag nach § 13d Erbschaftsteuergesetz – ErbStG). Daneben bestehe nach Paragraf 28 Absatz 3 des ErbStG die Möglichkeit, die Steuer auf zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke über zehn Jahre zu stunden, bei Erwerben von Todes wegen sogar zinslos. […]
Read MoreGeänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der Bundesfinanzhof (BFH) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zur Umsatzsteuer entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen.
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